PM: Brademann-Stellwerk in Schönholz wird Ausbildungsstellwerk

PM: Brademann-Stellwerk in Schönholz wird Ausbildungsstellwerk

Gute Nachricht aus dem Reinickendorfer Stadtplanungsausschuss: Die Deutsche Bahn AG bekennt sich zur Verantwortung für die denkmalgeschützten Bauwerke auf dem ehemaligen Güterbahnhof Schönholz. Die SPD-Fraktion Reinickendorf hatte dies bereits im Frühling angemahnt.

In der Stadtplanungsausschuss-Sitzung vom 16. Dezember haben Vertreter der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Vorstellung des Projektes „Neue Aufstellanlage für ICE-Züge“ mitgeteilt, dass das historische Stellwerk im Nordkopf des Bahnhofes als Ausbildungsstellwerk in Zukunft weiterbetrieben werden soll.

Der Ausschussvorsitzende Ulf Wilhelm freut sich, dass die Initiative dieses Stellwerk – nach Außerbetriebnahme für die S-Bahn nach Heiligensee – weiterhin zu nutzen damit von Erfolg gekrönt ist. „Für die Ausbildung von Mitarbeiter*innen in der Leit- und Sicherungstechnik wird das Gebäude in der Zukunft nun eine wichtige Rolle im DB-Konzern am Standort Berlin spielen. Desweiteren prüft das Verkehrsunternehmen den historischen, aber am Dach beschädigten, Güterschuppen von 1902 mit einer Funktion für die Behandlung der ICE-Züge zu integrieren. Lediglich beim südlichen Stellwerk ist aufgrund von Vandalismus derzeit eine sinnvolle Weiternutzung unklar“, führt Wilhelm aus.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Marco Käber ergänzt: „Wir sind freudig gespannt, wie nach der geplanten Inbetriebnahme der Abstellanlage 2026 die denkmalgeschützten Gebäude auch als Zeichen von nachhaltigen Umgang mit vorhandener Bausubstanz in neuem Glanz erstrahlen werden. Ebenso wichtig ist uns als SPD-Fraktion aber auch der Lärmschutz der Reinickendorfer Bevölkerung im Bereich der Provinzstraße vor möglichen weiteren Geräuschen des Bahnbetriebes durch die Abstellung der ICE-Züge.“

Reinickendorf, 18.12.2020

PM: Maßregelvollzug im Land Berlin

Die Nicht-vor-unserer-Haustür-Mentalität der CDU

Eine in der Seidelstraße geplante Einrichtung des offenen Vollzuges für Sicherheitsverwahrte war erneut Thema in der Reinickendorfer Kommunalpolitik.

Auf Antrag der CDU und mit Unterstützung der Stimmen der AfD hatte die BVV Reinickendorf in ihrer letzten Sitzung am 09. Dezember beschlossen, dass dem Bezirksamt empfohlen werden soll, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Senat geplante Einrichtung für den offenen Vollzug von sicherheitsverwahrten Personen nicht am Standort der JVA Tegel angesiedelt werden soll.

Die CDU argumentierte, dass in Reinickendorf kein Platz mehr für ein solches Angebot sei. Dabei geht die Einrichtung eines offenen Vollzugs für Sicherheitsverwahrte, der separat vom offenen Vollzug für Gefangene eingerichtet werden muss, auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2011 zurück.

Sicherheitsverwahrte Personen sind Straftäter, die ihre eigentliche Gefängnisstrafe, zu der sie verurteilt worden waren, schon vollständig abgesessen haben. Zum Schutz der Gesellschaft werden sie aber nach Ende der eigentlich verhängten Haftzeit weiterhin in Verwahrung genommen.

Im Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte das Berliner Abgeordnetenhaus schon im Juni 2013 ein neues Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz beschlossen, welches, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, auch einen offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte vorsieht. Den Gefangenen muss nämlich, so hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, langfristig eine Freiheitsperspektive eröffnet werden, sonst würde eine so lange Haft der Menschenwürde widersprechen. Allerdings findet ein solcher offener Vollzug bisher nicht statt, weil es in Berlin und anderswo an Einrichtungen dafür fehlt.

Die CDU nimmt mit ihrem Antrag, in Tegel keinen offenen Vollzug einzurichten, in Kauf, dass das bestehende Gesetz und damit auch die Rechtsprechung aus Karlsruhe noch länger missachtet werden. Die CDU lehnt den geplanten Standort außerhalb der JVA Tegel in der Seidelstr 34 ab, macht aber keinerlei Vorschläge zu alternativen Standorten – frei nach dem Motto „Hauptsache nicht bei uns“.

Dabei gibt es auch Argumente der Senatsjustizverwaltung, die für eine Ansiedlung vor den Toren der JVA Tegel sprechen. Denn dort ist auch der geschlossene Vollzug der Sicherungsverwahrung untergebracht. Man muss bedenken, die sicherungsverwahrten Personen haben oft deutlich länger als übrige Gefangene von der Außenwelt abgeschnitten hinter Gefängnismauern gelebt. Sie verfügen nur über wenige soziale Kontakte außerhalb, so dass die Mitarbeiter der JVA teilweise ihre wesentlichen sozialen Ansprechpartner sind. Diese sogenannte Betreuungskontinuität kann maßgeblich zu einem erfolgreichen Übergang zu einem selbstständigen Leben beitragen, woran uns allen ja gelegen sein muss. Solche Einrichtungen sind im Grunde auch alternativlos, denn laut Bundesverfassungsgericht verdient jeder Mensch die Aussicht, eines Tages wieder auf freiem Fuß leben zu können. Diese Rechtsprechung darf die Politik nicht einfach missachten. Auf diesem Weg ist der offene Vollzug oft ein erster Schritt.

Zu bedenken ist weiterhin: Die geplante Einrichtung in Tegel verfügt nur über 10 Wohnplätze. Um hier betreut zu werden, werden die einzelnen Insassen genau geprüft und von Gutachtern daraufhin untersucht, ob sie noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Es gibt also sehr strenge Anforderungen, und es darf insbesondere nicht zu befürchten sein, dass sich der Untergebrachte dem Vollzug entzieht oder weitere Straftaten begeht. Die Sicherheit der Bevölkerung wird also jederzeit beachtet.

Derzeit erfüllen nur drei Männer die hohen Anforderungen, die das Gesetz an den offenen Vollzug zur Entlassungsvorbereitung von offenen Sicherheitsverwahrten stellt. Alle sind schon über 60 Jahre alt, und die vielen fachkundigen Mitarbeiter vor Ort können gewährleisten, dass sobald jemand die Anforderungen nicht mehr erfüllt, die Person wieder in den geschlossenen Vollzug zurückkehren muss.

Der SPD ist völlig klar: Standortentscheidungen der Justiz sind immer unbeliebt, doch der Staat muss sich seiner gesetzlichen Verantwortung stellen. Und da darf sich Reinickendorf nicht wohlfeil raushalten. Es gibt nämlich sachliche Gründe für den gewählten Standort in Tegel.

Man muss kein Hellseher sein, an allen anderen Standorten in Berlin würde eine solche Einrichtung natürlich auch nicht beliebt sein und die örtlichen Mandatsträger von CDU und AfD würden wohl auch dort in die Versuchung geraten, eine Ansiedlung mit Rücksicht auf Proteste vor Ort abzulehnen. So kommt ein Bundesland aber nicht weiter, wenn es am Ende Gesetze befolgen muss.

Reinickendorf, 10.12.2020

Heidekrautbahn: SPD-Fraktion will mehr Bahnquerungen vom Märkischen Viertel nach Pankow

Heidekrautbahn: SPD-Fraktion will mehr Bahnquerungen vom Märkischen Viertel nach Pankow

Die letzte Sitzung des Reinickendorfer Stadtplanungsausschusses stand im Zeichen der Reaktivierung der Heidekrautbahn. Hierfür waren Vertreter der Niederbarnimer Eisenbahn zu Gast im Ausschuss, um die Planung, inklusive der angedachten Querungen, informativ zu präsentieren. Die SPD-Fraktion begrüßt die Wiederinbetriebnahme für den Personenverkehr als wichtige Entlastung der Reinickendorfer Straßen von dem Brandenburger Pendelverkehr mit dem Auto.

Der Ausschussvorsitzende Ulf Wilhelm nutzte die Sitzung auch dafür, um endlich ein eindeutiges Meinungsbild des Bezirksamtes hinsichtlich der Möglichkeiten zur Querung der Heidekrautbahn in Erfahrung zu bringen: Durch das Bezirksamt sind außer den beiden Straßenquerungen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Str. keine weiteren Querungen für Rad- und Fußgänger gewollt, da der zusätzliche Unterhaltungsaufwand zu hoch sei.

Wilhelm ist ob dieser Information sprachlos, denn damit ist klar, dass beim CVJM-Heim am Rande des Märkischen Viertels die historische Wegeverbindung nicht wieder hergestellt werden soll, obwohl auf Reinickendorfer Seite nur wenige Meter bis zur Bezirksgrenze fehlen.

„Dies ist wirklich ein Schildbürgerstreich und zeigt, dass die nachbarschaftlichen direkten Beziehungen für die Bewohner am Dannenwalder Weg nach Wilhelmsruh keinen hohen Stellenwert beim Bezirksamt haben. Seit dem Mauerfall haben auch viele Bewohner des Märkischen Viertels den nahegelegen Pankower Friedhof für die Beerdigung von Angehörigen genutzt, so dass eine Wiederherstellung der ehemaligen Wegebeziehung den trauerenden Bewohnern im Märkischen Viertel den Weg enorm erleichtern würde“, kritisiert Wilhelm schließlich. Besonders bedauerlich sei, dass die Antwort des Bezirksamtes auf eine schriftliche Anfrage hierzu in der Vergangenheit nur äußerst vage ausfiel und somit nun erst im Stadtplanungsausschuss Klarheit erlangt werden konnte.

Die SPD-Fraktion wird auf diesen nun offenkundigen Missstand reagieren und einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen. Dieser soll erreichen, dass seitens des Reinickendorfer Bezirksamtes eine Anbindung vom Berliner Mauerweg bis zur Bezirksgrenze nach Pankow öffentlich gewidmet und ausgebaut wird. Es handelt sich um wenige Meter und kann daher nicht gravierend für den Unterhalt der Reinickendorfer Straßen und Wege sein.

„Die Reaktivierung der Heidekrautbahn wird dem Märkischen Viertel eine neue Schienenverbindung für den ÖPNV ins Berliner Umland bringen, sollte aber nicht wie der Mauerbau 1961 den Ortsteil vom benachbarten Pankower Wilhelmsruh trennen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Marco Käber abschließend.

Empfehlung: Keine Reichskriegsflaggen in Reinickendorf

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Zeigen von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit im Land Berlin durch Erlass, analog zum Land Bremen, verboten wird.

Reichskriegsflaggen im Sinne des Erlasses sollen sein:

  • die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
  • die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht

Empfehlung: Gelände an dem Bahndamm zwischen dem S-Bahnhof Eichborndamm bis zur Bahnunterführung von der Ecke Soltauer Str. / Innungsstraße in einen sauberen Zustand versetzen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Gelände an dem Bahndamm zwischen dem S-Bahnhof Eichborndamm bis zur Bahnunterführung von der Ecke Soltauer Str. / Innungsstraße auf die Wittestraße wieder in einen sauberen Zustand versetzt wird.

Begründung: Die hier bis vor wenigen Jahren ansässigen Kleingärten mussten geräumt werden, Zäune und Büsche blieben jedoch stehen und dienen heute missbräuchlicherweise als Müllablage, sodass eine starke Geruchsbelästigung gegeben ist, die auch durch das häufige Verrichten der Notdurft einer Trinkerszene bestärkt wird, sodass hier auch eine allgemeines Gefühl der Unsicherheit herrscht.