Große Anfrage: Umgang des Reinickendorfer Bezirksamts mit öffentlichen Geldern

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1. Wer ist im Bezirksamt Reinickendorf für die Einhaltung der
Haushaltsregeln zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der
Verwendung von Haushaltsmitteln letztverantwortlich?

2. Wie wird der Ressourceneinsatz und die Abrechnung der Haushaltsmittel
bei Fremdvergabe einer Dienstleistung an Drittanbieter bzw.
Zuwendungsempfänger überwacht?

3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben in den Jahren 2018, 2019 und
2020 eine sogenannte „Erstberatung zu Mietenfragen“ durch das Bezirksamt
oder von ihm finanzierte Dritte erhalten?

4. Welche Beträge sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für
Mieterberatung durch das Bezirksamt insgesamt verausgabt worden?

5. Wie hoch waren die Kosten pro Erstberatung in den Jahren 2018, 2019
und 2020, wenn man alle verausgabten Mittel auf die Anzahl der
getätigten Erstberatungen umlegt?

6. Wie bewertet der für Finanzen politisch verantwortliche
Reinickendorfer Bezirksbürgermeister die Aussage des Bezirksstadtrats
Maack in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vom 19.03.2021, dass ein
Verhältnis von ca. 33% Produktkosten (Beratung) und 66 % Nebenkosten
(Ablauforganisation und Werbung) im Jahr 2020 eine angemessene und effiziente
Aufteilung von öffentlichen Mitteln darstelle? Ist das ein
wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit öffentlichen Geldern im Sinne
der geltenden Haushaltsgrundsätze?

7. Welches Verhältnis von sogenannten „Gemeinkosten“ (Overheadkosten) zu Produktkosten (z.B. Mieterberatung) stellen für das Bezirksamt ein angemessenes Verhältnis dar?

In welcher Höhe werden Gemein- und Produktkosten bei extern vergebenen Dienstleistungen im Vergleich mit anderen Angeboten des Bezirksamtes Reinickendorf berechnet?

8. Welche politische und wirtschaftliche Perspektive sieht das
Bezirksamt bei den vorliegenden Zahlen für den derzeit zu erstellenden
Doppelhaushalt 2022/23, Ansätze zur „Beratung in Mietenfragen“ in
bisheriger Höhe in den Haushaltsplanentwurf einzustellen?

Ersuchen: Parkraummanagement für Alt-Tegel

Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild von Wien und München eine räumlich differenzierte und vertiefte Studie zur Parksituation im Bereich Alt-Tegel (zwischen Wilkestraße, Buddestraße, Veitstraße und Eisenhammerweg) als Grundlage für weitere Entscheidungen der BVV zu Maßnahmen des Parkraummanagements zu beauftragen:

In einer Bestandsanalyse sind gebietsbezogen die Anzahl der gemeldeten Pkw der Anwohnenden und die der Gewerbetreibenden zu bilanzieren. In einem zweiten Schritt ist die momentane „Nachfrage“ durch Anwohnende, Pkw-Pendler*innen und Gewerbetreibende sowie die tatsächlich zur Verfügung stehenden Parkplätze, die Parkraumauslastung und die Parkdauerverteilung (Tagesganglinien) zu erheben.

Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse ist dann mit externer Unterstützung ein differenziertes Konzept für Maßnahmen eines lizensierten Parkraummanagements mit dem Ziel eines Vorrangs der Sicherung der Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden und den notwendigen Wirtschaftsverkehr, der Reduzierung des Parksuchverkehrs und der Umsetzung des Luftreinhalte- und Lärmminderungsplans zu erarbeiten.

Dabei sind die Instrumente der Parkregelungen des Anwohnerparkens, des Mischparkens, des Kurzeitparkens, des Haltens und Parkens zum Be- und Entladen sowie der zeitlich begrenzten Lieferzonen zielgenaus und räumlich differenziert anzuwenden.

Ersuchen: Stärkung von VIOLA

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Haushaltsplanaufstellung für die nächste Legislaturperiode 2022 und 2023, für die Beratung durch VIOLA von Frauenund ihren Familien, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, das bezirkliche Angebot zu verstärken.

Dazu ist Titel: 68 432 Zuschüsse für besondere soziale Projekte

im Kapitel: 3340 (Geschäftsbereich 4)

um jährlich 40.000 € auf 60.000 € zu erhöhen.