Ersuchen: Ökologische Ziele festlegen

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ortsteil Reinickendorf (oder Teile davon) einen BFF-Landschaftsplan aufzustellen, um ökologische Ziele und damit Mindeststandards für die Grünausstattung festzulegen.

Begründung: Der Ortsteil Reinickendorf weist zum Teil einen hohen Versiegelungsgrad auf. Dies führt zu einer unzureichenden Anreicherung des Grundwassers, mangelnder Luftfeuchte und Überwärmung.
Mit dem Biotopflächenfaktor (BFF) wurde in den 90er Jahren ein Instrument entwickelt, um Mindeststandards für die Grünausstattung auf allen Bauflächen festzulegen. Auf dieser Grundlage können bei Baugenehmigungen auch Auflagen zu Entsiegelungen und Pflanzbindungen gemacht und damit die kleinklimatische Situation auf den betroffenen Grundstücken deutlich verbessert werden.

Ersuchen: Beleuchtung an der Boulebahn am Falkenplatz

Das Bezirksamt wird ersucht, an der Boulebahn am Falkenplatz Laternen zu installieren.

Begründung: Die neue Boulebahn am Falkenplatz wird von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Da sich in direkter Nähe jedoch keine Lichtquellen befinden, kann sie in der dunklen Jahreszeit von vielen Interessierten nicht gut nutzt werden.

Ersuchen: Sicherer Übergang und eindeutige Parkregelung in der Glienicker Straße

Das Bezirksamt wird ersucht, durch eine Fahrbahnmarkierung oder Ähnliches den Fußgängerüberweg in der Glienicker Straße (abgesenkter Bordstein) in Höhe Hausnummer 4 bzw. 5 freizuhalten, damit mobilitätseingeschränkte Personen den Überweg zum Ärztezentrum sicher nutzen können. Zudem wird ersucht, auf dem neu angelegten Parkstreifen vor dem Ärztehaus für eine eindeutige Parkregelung zu sorgen und das Zeichen 315 auszutauschen.

Begründung: Der Zustand der Straßenbeläge in Hermsdorf ist mangelhaft. In der Glienicker Straße befindet sich ein abgesenkter, gepflasterter Überweg, der jedoch permanent zugeparkt ist und so das Queren von mobilitätseingeschränkten Personen verhindert. Durch geeignete Maßnahmen ist die Querungsmöglichkeit sicherzustellen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine Zufahrt und anschließend der neuangelegte Parkstreifen. Durch das Verkehrszeichen 315 ist jedoch das Parken mit zwei Rädern erlaubt, allerdings in beide Richtungen, also auch auf der Zufahrt, womit wiederum die querenden Fußgänger behindert werden.