Empfehlung: Verschiebung des BVG-Wartehäuschens

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Verschiebung des BVG-Wartehäuschens an der Bushaltestelle „An der Mühle“ (Fahrtrichtung Tegel) in die Grünfläche hinein einzusetzen. Das Wartehäuschen steht direkt auf dem Gehweg und engt somit die reine Gehbahn auf ca. 1,00 m ein. Durch den parallel geführten Radweg kommt es an dieser Engstelle zusätzlich zu Konflikten mit dem Fahrradverkehr. Aufgrund der Nähe zu dem nahen Reha-Zentrum sollte die Gehwegbreite wenigstens das Begegnen von zwei Rollstühlen ermöglichen.

Empfehlung: Zugtausche bei der S-Bahn wieder kunden- und hörbehindertenfreundlicher gestalten

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Berliner S-Bahn dafür einzusetzen, dass bei Zugtauschen auf der S-Bahnlinie 1, z.B. im S-Bahnhof Waidmannslust, die Zugzielanzeiger (DFI) auf beiden Gleisen nicht „Zugfahrt endet hier“, sondern das entsprechende Ziel nach dem Zugtausch angezeigt wird, wie früher üblich

Begründung: Seit einigen Monaten wird z.B. nicht mehr das Ziel „Wannsee“ oder „Oranienburg“ angezeigt, sondern Zugfahrt endet hier. Die Information der Fahrgäste erfolgt rein akustisch über die Ansagen der Zugführer.

Hörbehinderte und ortsunkundige Fahrgäste sind von der neuen Praxis entsprechend verunsichert bzw. bekommen die Information nicht. Die Schilderung „Zugfahrt endet hier“ ist innerbetrieblich korrekt. Der Fahrgast kann aber bis zur Einfahrt des Zuges auf dem Bahnsteig nicht erkennen, was hier erfolgt. Die Information Zugtausch mit neuen Zielen wird nicht auf den DFI-Anzeigern dargestellt. Dies Verfahren findet auf der gesamten S1 so statt, also auch im S-Bahnhof Bornholmer Str. oder im S-Bahnhof Frohnau. Insbesondere bei betrieblichen Vorkommnissen entspricht dies nicht den Erwartungen an eine Information an die Fahrgäste auch im Zwei-Sinne-Prinzip.

Empfehlung: Alle Straßen in der Cité Guynemer öffentlich-rechtlich widmen

Das Bezirksamt wird ersucht, alle vorhandenen derzeit rechtlich als Privatstraßen eingestuften Straßen in der Cité Guynemer öffentlich-rechtlich nach Berliner Straßengesetz zu widmen, sofern die Eigentümer der Straßen einer Übertragung der Straßen an das Land Berlin zustimmen.

Begründung: Das Leitungsnetz der Cite Guynemer verläuft derzeit nicht wie in Deutschland üblich im Verlauf der Straßen. Die Leitungen befinden sich auf den privaten Anliegergrundstücken und sind derzeit nur teilweise mit Dienstbarkeiten (Leitungsrecht) im Grundbuch geregelt. Um perspektivisch den Berliner Wasserbetrieben eine Übernahme der Haupt- und Verteilleitungen mit ggf. Verlegung in den dann öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen, ist die öffentlich-rechtliche Widmung eine Voraussetzung.