Ersuchen: Probeweise Einführung einer Kurzzeitparkzone in den Bereichen S-Bahnhof Frohnau und S-Bahnhof Hermsdorf

Das Bezirksamt wird ersucht, die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigungen nach §46 I Nr. 11 StVO für Anwohner (Anwohnerparken in den Gebieten S-Bhf. Frohnau und S-Bahnhof Hermsdorf) an die Dauer der Testphase für diese Maßnahme anzupassen. Die ausgegebenen Ausnahmegenehmigungen sollen als Enddatum der Gültigkeit das Enddatum der Testphase beinhalte

Begründung: Es wird unnötiger Verwaltungsaufwand für die Erstellung bzw. ggf. Verlängerung der Ausnahmegenehmigung während der Testphase der Maßnahme vermieden. Sollte die Regelung sich bewähren, werden Ausnahmegenehmigungen nach §46 I Nr. 11 StVO nach der üblichen Rhythmisierung vergeben. Wenn die Maßnahme sich nicht bewähren sollte, müssen die ausgestellten Ausnahmegenehmigungen nicht extra eingezogen werden.

Ersuchen: Baustellenampel Am Dachsbau

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Straße Am Dachsbau Richtung Norden, Ecke Schulzendorfer Straße, direkt vor der Baustellenampel den Wartebereich für Autos, die bei einer roten Ampelphase warten müssen, zu vergrößern. Durch ein temporäres Halteverbot sollte erreicht werden, dass mehr als zwei Autos direkt vor der Ampel warten können.