Empfehlung: M21 Fahrplan an Sonntagen
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass der M21 sonntags auch schon ab 10:00 Uhr einen Zeittakt von 10 Minuten anbiete
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass der M21 sonntags auch schon ab 10:00 Uhr einen Zeittakt von 10 Minuten anbiete
Das Bezirksamt wird ersucht, den ausgespülten Parkweg insbesondere im Bereich des Ausgangs zur Kreuzung Waidmannsluster Damm/Karolinenstraße wieder instand zu setzen
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Haltestelle Rathauspromenade in Wittenau auch auf der Seite der Peter-Witte-Grundschule ein Wartehäuschen für Fahrgäste erhält. Dabei sollte das Bezirksamt zur Not eigene Flächen zur Verfügung stellen.
Das Bezirksamt wird ersucht, die Allegorien am Sandsteinportal des Rathausaltbaus an der Treppe zum Antony-Platz denkmalgerecht von Verunreinigungen (Umweltdreck) zu reinigen.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, für eine bessere Beleuchtung auf den Wegen im Bahnhofspark zwischen der S-Bahnstation Alt-Reinickendorf und der Luisensiedlung, also zwischen der Stichstraße Roedernallee und dem Freiheitsweg, zu sorgen
Begründung:Viele Fußgehende nutzen den Park und die durch ihn führenden Wege als Verbindung zwischen der S-Bahnstation und der Siedlung und beklagen die fehlende Beleuchtung und somit das Vorhandensein eines Angstraumes, gerade in der dunklen Jahreszei
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der Entlastungsbetrag/Betreuungsbetrag in Höhe von 125,- € (§ 45, Absatz 1, Satz 3, Nummer 4 SGB XI) mit dem Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern nach § 3 der Berliner Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) als alleinige Möglichkeit ist aufzuheben.
Begründung: Bei dem Betrag von 125,- € kann ein gewerblicher Pflegeanbieter je nach Stundensatz nur 3-5 Stunden im Monat anbieten. Das sind bestenfalls 1 Stunde pro Woche. Für viele Pflegebedürftige reicht diese einmalige Unterstützung pro Woche nicht. Nach Auskunft der Pflegestützpunkte finden sich aufgrund fehlender Mitarbeiter nicht genügend Auftragnehmer.
Deshalb und weil meist jahrelanger Nachbarschaftshilfen mit Vertrauen bestehen sollte die Hilfe auch an andere (u.a. Nachbarn) gezahlt werden können. In einigen Bundesländern wird das so gehandhabt. Diese Forderung wird auch von den Pflegestützpunkten mitgetragen.