Ersuchen: Sicher Basketball spielen in der Mittelbruchzeile

Das Bezirksamt wird ersucht, die zu niedrigen Zäune am Basketballplatz in der Mittelbruchzeile auf der Höhe der Häuser 24 bis 28 gegen höhere Zäune auszutauschen, um die Sicherheit der Kinder und des Verkehrs zu erhöhen.

Begründung: In der Mittelbruchzeile auf der Höhe der Häuser 24 bis 28 befindet sich ein Basketballkorb. Dieser ist auf der Rückseite von einer hohen Zaunwand und an den beiden Seiten von zwei sehr viel niedrigeren Zaunwänden eingefasst. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Spielball über die beiden niedrigeren Zäune fliegt. Dabei landet der Ball entweder auf der Straße oder auf dem Geh- bzw. Radweg. Dies stellt eine Gefahr für den Verkehr aber auch für die Kinder dar, die den Ball schnell holen wollen und dabei den Verkehr nicht beachten.

Große Anfrage: Die Zukunft gestalten, Gestaltung finanzieren

Ich frage das Bezirksamt:

Welche politischen Schwerpunkte sollen aus Sicht des Bezirksamts als zentrale Bausteine für ein gute Zukunft des Bezirks Reinickendorf im Bezirkshaushalt 2022/23 verankert werden?
Insbesondere sind folgende Schwerpunkte von besonderem Interesse:
1. Die Situation der Familien in Reinickendorf
2. Schulplätze und Schulgebäude in Reinickendorf
3. Förderung der regionalen Sportvereine und Sicherung, bzw. Ausbau der Sportanlagen
4. Radverkehr, Individueller KFZ-Verkehr und öffentlicher Nahverkehr in Reinickendorf
5. Sauberes Reinickendorf
6. Gutes Wohnen in Reinickendorf, Wohnungsbau fördern
7. Guter Service für Reinickendorf, Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger ausbauen

Ersuchen: „Gärten des Grauens“ verhindern

Das Bezirksamt wird ersucht, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen und zu kontrollieren, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer keine Schotter- oder Kiesgärten anlegen, sondern entsprechend § 8 Abs. 1 der Bauordnung von Berlin die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke begrünen oder bepflanzen. Auch Grundstückszufahrten sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Begründung: Schotter- und Kiesgärten liegen im Trend, widersprechen aber bauordnungsrechtlichen Vorschriften, leisten keinen Beitrag zur Artenvielfalt und schaden sogar dem Mikroklima, indem sie sich aufheizen und die Wärme speichern. Das Gleiche gilt für opulente Zufahrten, die über das notwendige Maß hinausgehen.

Selbst kleine Grünflächen oder Vorgärten haben einen ökologischen Nutzen für das Klima und die Biodiversität. Deshalb ist bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen, insbesondere in den Genehmigungsverfahren nach § 62 und § 63 BauO Bln, darüber zu informieren und ggf. nach Fertigstellung die Umsetzung zu kontrollieren.