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Ersuchen per Dringlichkeit: Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein Verfahren zur Wahl von allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern - soweit ihre Wahl den Bezirken zusteht und Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen - gemäß §16 I Bezirksverwaltungsgesetz geregelt werden...

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