Empfehlung: Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG für alle Leistungsberechtigten nach§§ 1, 1a AsylbLG durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell unbürokratischer und schneller gewährt werden.